Universität Bonn

Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftliche Fakultät

Ablauf einer Promotion an der Fakultät

Promotionsordnung

Die Grundlage für die Zulassung und Durchführung von Promotionsvorhaben ist die Promotionsordnung der Fakultät. Für alle neuen Zulassungen gilt die Neue Promotionsordnung vom 18. März 2025 (Amtl. Bek. 2516) in Verbindung mit der Änderungsordnung vom 7. August 2025 (Amtl. Bek. 2548).

Nachdem Sie eine/n Betreuer*in gefunden haben, müssen die formalen Voraussetzungen für Ihre Annahme als Promotionsstudent*in geklärt werden, die in der Promotionsordnung der Agrar- Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät festgelegt sind. Für die Zulassung sind der Promotionsausschuss und der Fakultätsrat zuständig.

Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät vom 17. Juni 2011

Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät vom 11. Dezember 2017

Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät vom 27. Juni 2019

Änderung und zugleich Neubekanntmachung der Promotionsordnung der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät vom 18. März 2025 ("Neue Ordnung")

Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät vom 7. August 2025

Datenschutzerklärung zum vom Dekanat der AEI eingesetzten CRM-Systems zur Organisation und Durchführung des Promotionsmanagements

Bewerbungsphase

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme zu einem/r potentiellen Betreuer*in Ihrer Doktorarbeit. Als Betreuer*in kommen in der Regel alle Professor*innen sowie Privatdozent*innen in Frage. Die genauen Bestimmungen sind in §4 der aktuellen Promotionsordnung nachzulesen.

Oftmals sind auf den Internetseiten der Institute Promotionsangebote ausgeschrieben. Schauen Sie regelmäßig nach, ob etwas für Sie dabei ist. Eine Übersicht über die Institute8 finden Sie auf der Fakultätsseite. Auch ein Blick in die Stellenangebote der Universität9 kann nicht schaden.

Vielleicht haben Sie eine Idee zu einem eigenen Forschungsthema? Sprechen Sie potentielle Betreuer*innen direkt an. Erläutern Sie Ihr Forschungsvorhaben so genau wie möglich und begründen Sie, warum der/die Professor*in als Betreuer*in geeignet ist.

Klären Sie die notwendigen Sprachkenntnisse (Promotion auf Deutsch oder Englisch).

Das entsprechende Webangebot der Universität beantwortet Fragen rund um das Thema Stipendium10.

Die Gestaltung des Bewerbungsprozesses ist den jeweiligen Betreuer*innen vorbehalten. Einheitliche Richtlinien sind seitens der Fakultät nicht vorgegeben, daher fehlen an dieser Stelle entsprechende Erläuterungen.

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Nachdem Sie eine*n Betreuer*in gefunden haben, müssen die formalen Voraussetzungen für Ihre Annahme als Promotionsstudent*in geklärt werden. Die Unterlagen durchlaufen eine mehrstufige Prüfung (Promotionsbüro, Zulassungskommission, Fakultätsrat). Daher kann es einige Zeit dauern, bis eine Entscheidung über die Annahme des Antrags gefallen ist. Das Promotionsbüro informiert im Vorfeld über die voraussichtliche Dauer des Prozesses.

Für die Zulassung stellen Sie einen Antrag an den Dekan der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn auf Zulassung zum Promotionsstudium. Ihr/e Betreuer*in muss diesen Antrag ebenfalls unterzeichnen (Abgabefrist: Spätestens 10 Tage vor der nächsten Fakultätsratsitzung - die Termine finden Sie unter "Aktuelles").

Neben der traditionellen Promotion bietet die Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftliche Fakultät auch die Teilnahme an einem Strukturierten Promotionsprogrammm im Rahmen der Bonn International Graduate School (BIGS) - Land and Food11 an.

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Anlagen zum Antrag

Lebenslauf (unterschrieben)

Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen wissenschaftlichen Studiums nach § 6 der Promotionsordnung vom 17.06.2011 (beglaubigte Kopie der Urkunde und des Zeugnisses oder Vorlage der Originale)

Erhebungsbogen Hochschulstatistikerfassung

EXCEL-Formular zur Aufnahme der persönlichen Daten

Immatrikulation ja oder nein?

Grundsätzlich gilt, dass Sie sich während Ihrer Promotion als Student*in immatrikulieren können, jedoch nicht müssen. Die Einschreibung erfolgt im Studierendensekretariat der Universität Bonn und bietet folgende Vorteile:

NRW-Semesterticket

vergünstigte Eintritte

kostenlose Lehrangebote der Universität

Erhalt einer Uni-ID

Wohnheim

Angebote des Studierendenwerks

Nutzung der Universitätsbibliothek etc.

Die Einschreibung und Rückmeldung sind mit Kosten verbunden (ca. 300 bis 350 € je Semester).

Promotionsverfahren

Ihr Promotionsprojekt ist beendet und Ihre Dissertation ist beinahe fertiggestellt? Bevor die Arbeit eingereicht werden kann, muss der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gestellt werden.

Hierin müssen Sie den finalen Titel Ihrer Arbeit angeben und einen Vorschlag für die Zusammensetzung Ihres Prüfungsausschusses machen. Dazu beachten Sie bitte unbedingt § 4 der Promotionsordnung der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät.

Es empfiehlt sich, die*den Gutachter*in möglichst früh einzubinden, damit Sie Ihre Arbeit unter fachlichen Gesichtsprunkten bereits vor der Abgabe mit ihr*ihm diskutieren können. Ihr Antrag muss vom Fakultätsrat (dieser tagt dreimal im Semester während der Vorlesungszeit) genehmigt werden. Die Abgabe muss fristgerecht spätestens 10 Tage vor der nächsten Fakultätsratssitzung erfolgen. Die Termine der Fakultätsratssitzungen15 finden Sie unter den Veranstaltungen.

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

Wenn alle Formalitäten absolviert wurden, werden Sie zur Promotion zugelassen und erhalten eine entsprechende Bestätigung durch das Promotionsbüro. Auch die Vorlagen für das Deckblatt und die Dissertation (Mindestanforderungen / Layout) werden übersendet. Die Vorlagen können auf Anfrage auch vorab verschickt werden, sie finden sich ebenfalls in der Anlage 2 der Promotionsordnung.

Begutachtung der Promotion

Ist die Dissertation gemeinsam mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen nach Terminabsprache im Promotionsbüro eingereicht, so wird Ihre Arbeit an die Gutachter*innen weitergeleitet, die Ihre Dissertation in der Regel innerhalb von zwei Monaten begutachten.

Liegen alle Gutachten vor und ist die Annahme der Dissertation festgestellt worden, werden die prüfungsberechtigten Mitglieder und die Angehörigen der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät über die zweiwöchige Auslegungsfrist informiert. Es schließt sich eine dreitägige Widerspruchsfrist an. Wurde kein Widerspruch erhoben, wird von dem*der Erstgutachter*in die Druckreife erklärt.

Öffentlicher Vortrag und Wissenschaftliche Aussprache

In Absprache mit dem Prüfungskomitee legen Sie Ort, Datum und Uhrzeit der mündlichen Prüfung fest. Spätestens drei Wochen vor der Verteidigung müssen Sie dem Promotionsbüro die Informationen übermitteln, damit eine fakultätsweite Einladung erfolgen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Druckreifeerklärung Ihres*r Betreuer*in vorliegt.

Die Verteidigung kann auch hybrid via Zoom erfolgen. Hierzu sind zusätzlich zur Adresse die Daten zur Einwahl bekannt zu geben. Komplette Online-Kolloquien müssen vom Dekan genehmigt werden.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung erhalten Sie zeitnah weitere Informationen sowie eine vorläufige Bescheinigung über die Gesamtbewertung Ihrer Promotionsleistung.

Abschluss der Promotion

Ihr Promotionsverfahren gilt als abgeschlossen, sobald die zum Abschlusss des Verfahrens erforderlichen Unterlagen im Dekanat eingereicht und damit sämtliche Promotionsleistungen erfüllt sind. Erst dasnn wird die Urkunde erstellt, von der Sie zwei beglaubigte Kopien erhalten. Sie dürfen den Doktortitel nun führen.

Das Original der Urkunde wird auf der jährlichen Promotionsfeier durch den Dekan überreicht. Die Einladung zur Feier erhalten Sie in der Regel 6 bis 8 Wochen vor der Feier per E-Mail. Senden Sie bitte aus diesem Grund geänderte Kontaktdaten an das Promotionsbüro.

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Henning Selig - Promotionsbüro

Meckenheimer Allee 174

53115 Bonn

Wir bemühen uns auf dieser Webseite um eine gendergerechte Sprache. Möglicherweise ist dies nicht immer durchgehend möglich, jedoch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass stets alle Geschlechter angesprochen werden.
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